der Bundeskünstler

der bUNdESküNStlER : the art of the state

die GRUNdlAGEN der GESEllSChAft

Art. 5
(Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)

(1)
1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
2 Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
3 Eine Zensur findet nicht statt.

(2)
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3)
1 Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
2 Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Das reicht eigentlich ja auch schon einmal.


der bUNdESküNStlER versteht sich lediglich aufgrund der Herkunft und aufgrund des Wohnsitzes als deutsch .

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Thema von Anders Norén