der bUNdESküNStlER ist kein Amt .
daher kann er/sie sich auch nicht eines etwaigen Amtes anmaßen .
der bUNdESküNStlER ist ein künstlerisches Projekt unter dem jeweiligen Namen des Nicht-Amtstägers und mit den je verfassungsgemäßen Freiheiten der Kunst .
der sich je im Nicht-Amt befindliche bUNdESküNStlER ist (bis auf weiteres) automaisch Vorsitzender des Kunstamtes der Bundesrealbublik Deutschhand .
das kUNStAMt ist ein künstlerisches Projekt unter dem jeweiligen Namen des Vorsitzes und mit den je verfassungsgemäßen Freiheiten der Kunst .